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Platzordnung Auf kameradschaftliches, sportliches und faires Verhalten legen wir großen Wert. Ø Diese Platzordnung gilt für das gesamte Vereinsgelände! Ø Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder. Der Verein und die Ortsgruppe haften nicht für Schäden und Unfälle. Ø Jeder haftet für seinen Hund nach dem BGB. Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung sowie eine gültige Tollwutschutzimpfung sind erforderlich. Der Impfausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Ø Gegenseitige Rücksichtsnahme und artgerechter Umgang mit den Hunden ist Voraussetzung für die Benutzung des Platzes. Ø Den Anweisungen der Übungsleiter ist folge zu leisten. Ø Die Hunde sind stets angeleint zu halten. Ausnahmen im eingezäunten Gelände und während der Übungen auf Veranlassung der Übungsleiter. Ø Jeder Hundeführer ist verpflichtet seinen Hund während der „Spielzeit“ zu beaufsichtigen. Ø Hundefreunde, die keinem Hundeverein angeschlossen sind, bitten wir bei Nutzung des Platzes, um ein Gebühr von è 2,00 € Ø Jeder ist für die Ordnung und Reinhaltung des Platzes mit verantwortlich. „Hinterlassenschaften“ sind vom Hundeführer selbst zu entfernen und kosten ein Strafgeld (Büchse im Vereinshaus), ohne Wenn und Aber: è „Pfütze“ 2,00 € è „Kot“ 5,00 € (die eingesammelten Beträge werden ausschließlich nur zur Erhaltung des Übungsplatzes/Geländes genutzt)
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