Platzordnung

Auf kameradschaftliches, sportliches und faires Verhalten legen wir großen Wert.

Ø  Diese Platzordnung gilt für das gesamte Vereinsgelände!

Ø  Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder. Der Verein und die Ortsgruppe haften nicht für Schäden und Unfälle.

Ø  Jeder haftet für seinen Hund nach dem BGB. Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung sowie eine gültige Tollwutschutzimpfung sind erforderlich. Der Impfausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.

Ø  Gegenseitige Rücksichtsnahme und artgerechter Umgang mit den Hunden ist Voraussetzung für die Benutzung des Platzes.

Ø  Den Anweisungen der Übungsleiter ist folge zu leisten.

Ø  Die Hunde sind stets angeleint zu halten. Ausnahmen im eingezäunten Gelände und während der Übungen auf Veranlassung der Übungsleiter.

Ø  Jeder Hundeführer ist verpflichtet seinen Hund während der „Spielzeit“ zu beaufsichtigen.

Ø  Hundefreunde, die keinem Hundeverein angeschlossen sind, bitten wir bei Nutzung des Platzes,                     um ein Gebühr von è 2,00 €

Ø  Jeder ist für die Ordnung und Reinhaltung des Platzes mit verantwortlich. „Hinterlassenschaften“ sind vom Hundeführer selbst zu entfernen und kosten ein Strafgeld (Büchse im Vereinshaus), ohne Wenn und Aber:

è „Pfütze“  2,00 €            è „Kot“ 5,00 €

(die eingesammelten Beträge werden ausschließlich nur  zur Erhaltung des Übungsplatzes/Geländes genutzt)

 

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